Japan
Japan
Reisepass/Visum
Übersicht
Pass erforderlich | |
---|---|
Andere EU-Länder | Ja |
Schweiz | Ja |
Österreich | Ja |
Deutschland | Ja |
Türkei | Ja |
Visum erforderlich | |
Andere EU-Länder | Nein |
Schweiz | Nein |
Österreich | Nein |
Deutschland | Nein |
Türkei | Nein |
Rückflugticket erforderlich | |
Andere EU-Länder | Ja |
Schweiz | Ja |
Österreich | Ja |
Deutschland | Ja |
Türkei | Ja |
Hinweis
Advanced Passenger Information System (Apis):Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Hinweis: Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein. Hinweis: Ausländer müssen in Japan ihren Reisepass immer mitführen. Es besteht Ausweispflicht.Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass.Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen (Verlängerung um 90 Tage möglich u.a. für Staatsangehörige von Deutschland, Österreich und der Schweiz.): EU-Länder, Schweiz und Türkei. Hinweis: Für die visumfreie Einreise benötigen türkische Staatsangehörige einen biometrischen Reisepass.Visaarten
U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Staatsbürger bestimmter Länder erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.Antragstellung
Persönliche Beantragung bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Für die schnellere Bearbeitung eines Arbeitsvisums kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird.Antragstellung
(a) Antragsformular (www.de.emb-japan.go.jp/konsular/VISA_APPLICATION%20_FORM.pdf).(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass.
(d) Auslandsreisekrankenversicherung. Geschäftsvisum:
(a) - (d) und
(e) Einführungsschreiben.
(f) Einladungsschreiben der japanischen Firma. Touristenvisum:
(a) - (d) und
(g) reserviertes Rückflugticket.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(i) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Quittung (Reiseplan), (j) Hotelreservierung oder Einladungsschreiben von Freunden.
(k) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen.
(l) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Working-Holiday-Visum:
(a) Gültiger Reisepass.
(b) Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR).
(c) Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Höhe von ca. 2.000,- EUR).
(d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.
(e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern).
(f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern).
(g) Antragsbegründung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache).
(h) Antragsformular (im Konsulat erhältlich).
(i) 1 aktuelles Passfoto. Anmerkung: Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist er in doppelter Ausfertigung mit 2 aktuellen Passfotos einzureichen.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund. In der Regel bis zu 7 Werktagen, in manchen Fällen bis zu mehreren Wochen.Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.Meldepflicht
Vom Visumzwang befreite Reisende, die sich länger als 90 Tage in Japan aufhalten wollen, benötigen die personalausweisähnliche "Residence Card" mit Lichtbild, die stets mitzuführen ist. Diese Verlängerung ist nur einmal um weitere 90 Tage möglich. Die "Residence Card" wird bei der Einreise am Flughafen ausgestellt. Die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt bleibt jedoch bestehen.Dokumente bei der Einreise
Unterlagen bei der Einreise:(a) Rück- oder Weiterreiseticket
(b) Ggf. Unterlagen für die Weiterreise (Visa für Drittländer).
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.