Steuerrückerstattung für Hotelaufenthalte

by GoAsia

korea-1Mit dem Ziel, mehr Besucher aus dem Ausland anzuziehen, führt die koreanische Regierung ab dem 1. April 2014 für 1 Jahr ein neues Gesetz zur Steuerrückerstattung für Hotelaufenthalte ein.

Dieses Förderprogramm gilt für internationale Besucher, die für mehr als 2 aber weniger als 30 Nächte in einem zertifizierten Hotel übernachten.

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Um die Steuerrückerstattung erhalten zu können, muss das geplante Abreisedatum innerhalb von 3 Monaten nach dem Check-out-Datum liegen und man muss ein Bestätigungsformular für die Steuerrückerstattung vorlegen, welches man im Hotel an einem ausgewiesenen Duty- free-Bereich bekommen kann. Der Prozess der Steuerrückerstattung muss vor der Abreise aus Korea abgeschlossen werden, damit man eine Rückerstattung erhalten kann. Die Erstattung kann nicht rückwirkend beantragt werden.

Mehr Informationen zum Prozess der Rückerstattung sowie eine Hotelliste finden Sie hier.

Kontakt:

Koreanische Zentrale für Tourismus
Frau Annette Schulz
Tel.: +49 (0) 69 / 23 32 26
Fax: +49 (0) 69 / 25 35 19
E-Mail: [email protected]

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